(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der IGRO Wintergärten & Bauelemente GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Lieferung und Montage von Wintergärten, Terrassenüberdachungen, Fenstern, Türen und sonstigen Bauelementen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(2) Die Bestellung des Auftraggebers gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
(3) Bei Verbraucherverträgen gilt ein Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsweise:
(3) Der Auftraggeber kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
(1) Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
(3) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle ordnungsgemäß vorbereitet ist und die Montage ungehindert durchgeführt werden kann. Mehrkosten durch unzureichende Vorbereitung trägt der Auftraggeber.
(4) Verzögert sich die Lieferung oder Montage aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Streik, Lieferverzögerungen von Zulieferern), verlängern sich die Fristen entsprechend.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers nach Fertigstellung abzunehmen.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung ab, gilt die Abnahme als erfolgt.
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
(1) Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit der Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Bauwerken 5 Jahre, bei beweglichen Sachen 2 Jahre ab Abnahme.
(3) Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden.
(4) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Näheres regelt die Datenschutzerklärung unter www.igrowintergaerten.de/datenschutz.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Stand: Januar 2026
IGRO Wintergärten & Bauelemente GmbH
Borstendorfer Str. 25, 09573 Leubsdorf